Spruch Durch das Ausscheiden eines von zwei Gesellschaftern einer OHG geht das Unternehmen ohne Liquidation mit seinen Aktiven und Passiven auf den verbleibenden Gesellschafter über (Anwachsung); das bisherige Gesamthandeigentum an der OHG wird dadurch Alleineigentum in der Hand des Übernehmers Die in die…
Text Peter H, der Gesellschafter der Firma P war, starb am 30. 6. 1963; mit seinem Tode wurde der bisherige Mitgesellschafter Hubert H Alleineigentümer des genannten Unternehmens. Hubert H starb am 22. 11. 1963. Die Streitteile waren - die Kläger zu je drei Achtel, die Beklagte zu einem Viertel - dessen …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Es ist unbestritten, daß Hubert H mit dem Tode des Peter H, der Gesellschafter der Firma P gewesen war, Alleineigentümer des Unternehmens wurde. Es hatte sich also um eine nur aus zwei Gesellschaftern bestehende offene Handelsgesellschaft gehandelt; durch das Ausscheiden des ein…