JudikaturJustizRS0060407

RS0060407 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. März 2022

Nicht jede strafbare Handlung ist ein Entlassungsgrund nach § 82 lit d GewO. Es kommt für die Frage, ob ein Arbeitnehmer vertrauensunwürdig wird, immer darauf an, ob zufolge seines Verhaltens für den Arbeitgeber die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Interessen und Belange durch den Arbeitnehmer gefährdet sind.

Entscheidungen
16