Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Die beklagten Parteien als Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1 KG Feldbaum sind schuldig, Zug um Zug gegen Bezahlung des Betrages von S 1.000,-- in die Einverleibung der Dienstb…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 23 KG Feldbaum. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1 KG Feldbaum, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 48 Wald gehört. Auf diesem Grundstück entspringen zwei Quellen, eine davon ist gef…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers, mit der er die Wiederherstellung des Urteiles des Erstgerichtes anstrebt, ist im wesentlichen berechtigt. Gemäß § 1488 ABGB wird das Recht der Dienstbarkeit durch den Nichtgebrauch verjährt, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung der Servitut widersetzt und der Berec…