Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie als Teilurteil zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig,…
Text Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren seit Jahren bei der A***** GmbH (in der Folge: GmbH) angestellt, beide sind mit dem Gründer und dem Geschäftsführer des Unternehmens verwandt, beide sind an der Gesellschaft beteiligt (Erstkläger: zunächst 12,5 %, ab 1996 25 %; Zweitkläger: zunächst 12,5 %, da…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil entgegen der Meinung des Berufungsgerichtes die in der Berufung enthaltene und vom Berufungsgericht nicht behandelte Rechtsrüge zulässig ausgeführt ist, zumal klar erkennbar ist, dass die Kläger die Auffassung der Erstgerichtes, ihre Arbeitsverhältnisse seien atypisch…