Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Firma T***, Technische Anlagen Import-Export Gesellschaft mbH beschäftigt, über deren Vermögen mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21.Mai 1987 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 2.Juni 1986 wu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit der Revisionswerber ausführt, auf Grund der schriftlichen Erklärung des Andrej B*** vom 3.Februar 1989, Beilage C, wäre festzustellen gewesen, daß dem Kläger am 8.Jänner 1987 von Andrej B*** …