RS0059280 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Liegt die geltend gemachte Säumigkeit (des Gerichtes) nicht vor, so ist der Fristsetzungsantrag (als unbegründet) abzuweisen.
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Liegt die geltend gemachte Säumigkeit (des Gerichtes) nicht vor, so ist der Fristsetzungsantrag (als unbegründet) abzuweisen.