JudikaturJustizRS0059060

RS0059060 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 2004

Wenn am bevorrangten, langsam fahrenden Fahrzeug Blinkzeichen (irrtümlich nicht ausgeschalteter Blinker!) gegeben werden, kann der Wartepflichtige auf ein beabsichtigtes Abbiegen desselben vertrauen und seinerseits einfahren (kein Mitverschulden, keine Sorgfaltspflichtverletzung nach § 9 EKHG).

Entscheidungen
10