RS0058909 – OGH Rechtssatz
RS0058909 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Von der Einleitung bis zum Abschluss eines Zusammenlegungsverfahrens ist auch für eine ein in das Verfahren einbezogenes Grundstück betreffende Klage auf Einwilligung in die grundbücherliche Einverleibung einer Dienstbarkeit und die im Rahmen des Hauptverfahrens beantragte einstweilige Verfügung durch Veräußerungsverbot und Belastungsverbot die Zuständigkeit der Gerichte ausgeschlossen.