Spruch Wechselseitiges Testament zweier Ehegatten, von denen einer wegen Geistesschwäche beschränkt entmundigt ist. Entscheidung vom 22. Februar 1956, 1 Ob 774/55. I. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien; II. Instanz: Oberlandesgericht Wien.…
Text Die Untergerichte haben festgestellt, daß Johann W. am 2. Juni 1914 seine Gattin Magdalena W. in einem schriftlichen Testamente zur Universalerbin einsetzte, daß Magdalena W. mit Beschluß des Bezirksgerichtes Mödling vom 26. März 1936 wegen Geistesschwäche beschränkt entmundigt und Johann W. zu ihre…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Soweit sich die Revision dagegen wendet, daß nach der Ansicht des Berufungsgerichtes gemäß § 4 Abs. 2 EntmO. ein wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche beschränkt Entmundigter auch in sogenannten lichten Augenblicken nur gerichtlich testieren könne, kann sie keine…