Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das in seinem die Zweitklägerin betreffenden Teil mangels Anfechtung unberührt bleibt, wird in seinem den Erstkläger betreffenden Teil ebenso wie in diesem Punkt auch das Ersturteil dahin abgeändert, daß diese Urteile insoweit zu …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind aufgrund eines ihr Klagebegehren abweisenden Urteils des Erstgerichtes schuldig, der Beklagten die mit S 41.891,40 bestimmten Kosten des Verfahrens erster Instanz zu ersetzen. Das Berufungsgericht gab ihrer Berufung nicht Folge und erkannte sie zur ungeteilten …
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Erstklägers ist zulässig, weil das Berufungsgericht von der im folgenden bezeichneten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abgewichen ist; sie ist auch teilweise berechtigt. Für die Zulässigkeit der Revision ist hier § 502 Abs 1 ZPO maßgebend, weil bloß Koste…