JudikaturJustizRS0058486

RS0058486 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. August 2008

Beim Übersetzen schienengleicher Bahnübergänge hat jedermann erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Vorsicht in Ansehung einer allfälligen Zugsannäherung anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn beschrankte Eisenbahnübergänge bei geöffneten Schranken befahren werden.

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