Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung zu lauten hat: 1.) Die Forderung der klagenden Partei besteht mit S 104.242,52 zu Recht und mit S 104.252,52 nicht zu Recht. 2.) Die Gegenforderung besteht bis zur Höhe der zu Recht…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. 2. 19995 ereignete sich gegen 14,20 Uhr in Linz auf der Kreuzung Dauphinestraße neben dem Haus Nr 46 mit der Straßenbahntrasse der beklagten Partei ein Verkehrsunfall, an welchem ein von der klagenden Partei gehaltener Sattelzug und ein Straßenbahngelenktriebwagen der bek…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist teilweise berechtigt. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft. Er liegt nicht vor, was nicht weiters zu begründen ist (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsrüge ist teilweise berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass der Gelenktriebwagen der beklagten Parte…