JudikaturJustizRS0058043

RS0058043 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

"Bauerwartungsland": Wenn schon zur Zeit der Enteignung die Möglichkeit einer künftigen Verbauung so konkret Gestalt angenommen hat, dass sie nach der Verkehrsauffassung bereits als zusätzlich werterhöhendes Moment angesehen werden konnte, gebührt dem Enteigneten dieser höhere Wert als Ersatz eines positiven Schadens, der über eine bloße Gewinnchance hinausgeht.

Entscheidungen
21