Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung über die Aufteilungsanträge an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. …
Text Begründung: Da sich die Streitteile mit Scheidungsplänen trugen, kam es ab Juni 2001 zu einem Schriftverkehr zwischen der Antragstellervertreterin und der damaligen Vertreterin des Antragsgegners über eine einvernehmliche Ehescheidung und den Abschluss eines Scheidungsvergleiches. Parallel führten …
Rechtliche Beurteilung Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Ausspruch gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG erforderlich gewesen wäre: § 14 Abs 1 AußStrG macht nämlich keinen Unterschied zwischen Beschlüssen des Rekursgerichtes, mit denen in der Sache selbst erkannt und solchen, mit denen nur formell über ein Rechtsmittel ent…