Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass der erstgerichtliche Beschluss soweit er nicht bereits in Rechtskraft erwachsen ist in der Hauptsache wiederhergestellt wird. Die Antragstellerin ist schuldig, dem Antragsgegner 9.342,08 EUR…
Text Begründung: Vorauszuschicken ist, dass sich der Revisionsrekurs ausschließlich mit vier Einzelpositionen des ehelichen Vermögens befasst, sodass sich die folgenden Ausführungen auf diese beschränken können. Die Antragstellerin begehrte eine Ausgleichszahlung von mehr als 68.000 EUR, wobei sie auch j…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs des Antragsgegners ist zulässig und teilweise berechtigt. Keine Berechtigung kommt ihm allerdings insoweit zu, als der Revisionsrekurswerber die Auffassung vertritt, die von ihm nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft bezogenen Erträgnisse aus der im gemeinscha…