JudikaturJustizRS0057308

RS0057308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Selbst wenn eine Liegenschaft gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG nicht der Aufteilung unterliegen sollte, sind die von den Ehepartnern auf die Liegenschaft gemachten, wertsteigernden Aufwendungen im Rahmen der Aufteilung zu berücksichtigen.

Entscheidungen
38