Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die mit S 5.358,14 (darin enthalten S 893,02 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin der Grundstücke 595/11 und 595/13 in EZ 335 KG L*****. Diese Grundstücke sind mit der Dienstbarkeit des Fischens in allen zum A***** See abfließenden Wässern vom Ursprung derselben bis zum See und den Abzugsgräben bis zum I*****fluß für die …
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 138 Abs.1 lit.a WRG ist unabhängig von Bestrafung und Schadenersatzpflicht derjenige, der die Bestimmungen des WRG übertreten hat, wenn das öffentliche Interesse es erfordert oder der Betroffene es verlangt, von der Wasserrechtsbehörde zu verhalten, auf seine Kosten eigenmächtig vorgenommene…