JudikaturJustizRS0057231

RS0057231 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2001

Die Antragstellung eines Betroffenen gemäß § 138 Abs 1 WRG bei der Verwaltungsbehörde unterbricht in sinngemäßer Anwendung des § 1497 ABGB gleich einer Klage die Verjährung des geltend gemachten Rechtes.

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