Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen, die im Umfang der Scheidung der Ehe der Streitteile und des Ausspruchs, dass daran die beklagte und widerklagende Partei ein Verschulden trifft, als unangefochten unberührt bleiben, werden im Übrigen aufgehoben. Die Rechtssache wird zur …
Text Begründung: Die Streitteile haben am 24. 1. 1998 geheiratet, der Ehe entstammt eine am 5. 3. 1998 geborene Tochter. Im Jahr 2007 erkrankte die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin), sie wurde manisch depressiv. Der Beklagte und Widerkläger (in der Folge: Beklagter) unterstützte die Kl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil nach den bisher getroffenen Feststellungen nicht beurteilt werden kann, ob auch die Klägerin ein Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft und wie bejahendenfalls das Verschulden beider Ehegatten zu gewichten ist. 1.1 Vor allem fehlt es an Feststellungen, die es …