EheG
Gliederung
Zweiter Abschnitt Recht der Ehescheidung
B. Ehescheidungsgründe
II. Scheidung aus anderen Gründen Ehezerrüttendes Verhalten ohne Verschulden
§ 55 Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
(1) Ist die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben, so kann jeder Ehegatte wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe deren Scheidung begehren. Dem Scheidungsbegehren ist nicht stattzugeben, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, daß die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft zu erwarten ist.
(2) Dem Scheidungsbegehren ist auf Verlangen des beklagten Ehegatten auch dann nicht stattzugeben, wenn der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung allein oder überwiegend verschuldet hat und den beklagten Ehegatten die Scheidung härter träfe als den klagenden Ehegatten die Abweisung des Scheidungsbegehrens. Bei dieser Abwägung ist auf alle Umstände des Falles, besonders auf die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft, das Alter und die Gesundheit der Ehegatten, das Wohl der Kinder sowie auch auf die Dauer der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft, Bedacht zu nehmen.
(3) Dem Scheidungsbegehren ist jedenfalls stattzugeben, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit sechs Jahren aufgehoben ist.
§ 55 EheG · EheG · Ehegesetz
§ 55 Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
…§ 55. (1) Ist die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit drei Jahren aufgehoben, so kann jeder Ehegatte wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung der Ehe deren Scheidung begehren. Dem Scheidungsbegehren ist nicht stattzugeben, wenn das Gericht…
Art. 23 § 3 Artikel XXIII
…Monats maßgebend, in dem die Leistung erbracht worden ist. (Anm.: Abs. 2 ÜR zum ABGB , JGS Nr. 946/1811.) (3) Der § 55 Ehegesetz und der Abs. 2 des § 45a ZPO in der Fassung dieses Bundesgesetzes sind in einem bei Inkrafttreten dieser Bestimmungen anhängigen Verfahren nicht…
§ 61 § 61
…Bei Scheidung aus anderen Gründen (1) Wird die Ehe auf Klage und Widerklage geschieden und trifft nur einen Ehegatten ein Verschulden, so ist dies im Urteil auszusprechen. (2) Wird die Ehe lediglich auf Grund der §§ 50 und 52 geschieden und hätte…
§ 69 b) Unterhaltspflicht bei Scheidung aus anderen Gründen
…enthält das Urteil einen Schuldausspruch, so finden die Vorschriften der §§ 66 und 67 entsprechende Anwendung. (2) Ist die Ehe nach § 55 geschieden worden und enthält das Urteil den Ausspruch nach § 61 Abs. 3, so gilt für den Unterhaltsanspruch des beklagten Ehegatten auch nach…
§ 225 BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 225 Anwendung des Leistungsrechtes
…6) § 127 Abs. 2 gilt nicht, wenn a) der Eheschließung eine nach dem 1. Juli 1978 erfolgte Scheidung gemäß § 55 des Ehegesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 303/1978 vorangegangen ist und b) diese darauffolgende Ehe in der Zeit vom 1. Juli 1978…
§ 238 GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 238 Anwendung des Leistungsrechtes
…6) § 136 Abs. 2 gilt nicht, wenn a) der Eheschließung eine nach dem 1. Juli 1978 erfolgte Scheidung gemäß § 55 des Ehegesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 303/1978 vorangegangen ist und b) diese darauffolgende Ehe in der Zeit vom 1. Juli 1978…
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