BundesrechtBundesgesetzeEhegesetzZweiter Abschnitt Recht der EhescheidungB. EhescheidungsgründeII. Scheidung aus anderen Gründen Ehezerrüttendes Verhalten ohne Verschulden§ 55

§ 55Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

In Kraft seit 01. August 1938
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