JudikaturJustizRS0055208

RS0055208 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2024

Der Rechtsanwalt als qualifizierter Jurist hat sich stets in Wort und Schrift einer sachlichen Ausdrucksweise zu bedienen und jede unsachlichen und beleidigenden Äußerungen zu unterlassen.

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