Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden, soweit es die fünftbeklagte Partei betrifft, bestätigt. In Ansehung der dritt- und viertbeklagten Partei werden diese Beschlüsse dahin abgeändert, daß die Entscheidung insoweit zu lauten hat: "Einstweilige V…
Text Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitung "täglich Alles" und der Wochenzeitung "Die ganze Woche". Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, ist Verlegerin der "Neuen Kronenzeitung" einschließlich der "Oberösterreich-Krone". Die Drittbeklagt…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluß erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der Klägerin ist zulässig, weil zur Zeit seiner Erhebung Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu einem gleichartigen Sachverhalt gefehlt hat; er ist auch teilweise berechtigt. Der Klägerin ist darin beizupflichten, daß die vo…