JudikaturJustizRS0054906

RS0054906 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 1998

Die Eignung einer Zuwendung, zum Erwerb der Hauptware oder Hauptleistung anzulocken, ist auf Grund der Lebenserfahrung als Rechtsfrage zu lösen; wie erfolgreich die entsprechende Ankündigung tatsächlich war, ist ohne rechtliche Bedeutung.

Entscheidungen
3