JudikaturJustizRS0053816

RS0053816 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2017

Die erteilte Sonderbenützung von Straßengrund kann jedenfalls dann, wenn es um die wirtschaftliche Existenz des Benützungsberechtigten oder doch um die Vernichtung beträchtlicher Vermögenswerte geht, nur aus einem wichtigen Grund widerrufen werden.

Entscheidungen
4