Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass der Beschluss des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Antragsgegnerin ist schuldig, dem Antragsteller die mit 225,07 EUR (darin 37,51 EUR USt) bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens binnen 14 Ta…
Text Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der Oö Landesregierung vom 8. 10. 2008, GZ Verk 960018/2 2008 See Le, wurden Grundstücksteile aus dem Eigentum des Antragstellers für die Errichtung von Gewässerschutzanlagen im Zuge der Generalerneuerung der A 8 Innkreisautobahn im Wege der Enteignu…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus den vom Rekursgericht genannten Gründen zulässig; das Rechtsmittel ist auch berechtigt. Der Antragsteller macht geltend, das Rekursgericht sei von höchstgerichtlicher Rechtsprechung zur Frage der Wiederbeschaffungskosten abgewichen, wonach noch nicht konkret angefallene W…