Text Begründung: Am 6./13.3.1987 wurde Peter S***** vom klagenden Kreditverein ein Kredit von 850.000,-- S eingeräumt; zu dessen Sicherstellung wurde ein Rahmenzessionsvertrag auch für zukünftige Forderungen des Kreditnehmers gegen die Burghauptmannschaft abgeschlossen. Die Klägerin informierte die Bur…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht entgegen herrschender Lehre (Walter-Mayer, Grundriß des österr. Verwaltungsverfahrensrechts5, Rz 1008; Antoniolli-Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht2, 483) und Rechtsprechung (3 Ob 91/90) davon ausgegangen ist, dem Rückstandsausw…