Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die betreibende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß aufgrund eines Versäumungsurteils des Landesgerichtes Klagenfurt die Exekution durch Pfändung des der verpflichteten Partei als Gesellschafterin der P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Chott Meriam, Tunesien, zustehenden Geschäftsanteils. Die…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Da Pfändung und Verwertung eines Geschäftsanteiles der verpflichteten Partei an einer Gesellschaft mbH, die ihren Sitz im Ausland hat, beantragt wird, ist bei der Entscheidung über diesen Antrag vorweg die Frage der inländischen Gerichtsbarkeit zu prüfen. …