JudikaturJustizRS0053186

RS0053186 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. November 1998

Inländische Gerichtsbarkeit ist Exekutionsvoraussetzung; ihr Fehlen ist bis zur Beendigung des Exekutionsverfahrens in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen; ein dennoch gestellter Exekutionsantrag ist zurückzuweisen, eine schon bewilligte Exekution ist einzustellen.

Entscheidungen
3