Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 8.944,97 (darin EUR 1.490,83 USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Begründung: Der Kläger begehrte von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von EUR 4,360.370,85 sA sowie die Feststellung ihrer Ersatzpflicht für sämtliche aus der Zwangsverwaltung bzw dem Zwangsversteigerungsverfahren, dem anhängigen Konkursverfahren und aus der Nichteinhaltung von getr…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig , er ist aber nicht berechtigt. Die Rechtsmittelwerber machen im Wesentlichen geltend, die Heranziehung des § 83b JN zur Interpretation der Schiedsklausel entbehre jeder Grundlage; der Kläger habe sich vorweg den Beschlüssen …