JudikaturJustizRS0053172

RS0053172 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. September 2006

Unterwirft sich das beitretende Mitglied einer Genossenschaft mittels schriftlicher Beitrittserklärung dem ihm zugegangenen, wenn auch nicht unterfertigten Statut, das eine Schiedsklausel enthält, ist dem Formerfordernis des § 577 ZPO Genüge getan.

Entscheidungen
7