Spruch Der Antrag der beklagten Partei, anstelle des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache zu ***** Cg ***** des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien zu bestimmen, wird abgewiesen.…
Text Begründung: Der Kläger macht Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Geldveranlagung geltend. Im Vorverfahren, das beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz geführt wurde, erhob er die Schadenersatzklage gegen seine Bank. Er warf dem Mitarbeiter der beklagten Bank vor, eigenmächtige Übe…
Rechtliche Beurteilung Der Delegierungsantrag ist nicht berechtigt. 1. Gemäß § 31 Abs 1 JN kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit auf Antrag einer Partei anstelle des zuständigen Gerichts ein anderes Gericht gleicher Gattung zur Verhandlung und Entscheidung bestimmt werden. Delegierungen aus einem Oberlandesgerichtssprengel …