JudikaturJustizRS0053169

RS0053169 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2024

Ein Delegierungsantrag ist nur dann zweckmäßig, wenn die Rechtssache von einem anderen als dem zuständigen Gericht aller Voraussicht nach rascher und mit geringerem Kostenaufwand zu Ende geführt werden kann.

Entscheidungen
179