Spruch I. Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat ihre Rekurskosten selbst zu tragen. II. Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben; die Rechtssache wird zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Kosten de…
Text Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümerin einer Wohnhausanlage, der Beklagte Nutzungsberechtigter einer in dieser Anlage befindlichen Wohnung. Die klagende Partei brachte vor, daß der Beklagte von dieser Wohnung erheblich nachteiligen Gebrauch mache. Er lagere brennbares Material und anderes…
Rechtliche Beurteilung A. Zum Rekurs: Der eine Urteilsergänzung ablehnende Beschluß des Berufungsgerichtes ist mit Rekurs an den Obersten Gerichtshof anfechtbar (EvBl 1962/399). Das Begehren der klagenden Partei war darauf gerichtet, den Beklagten zur Räumung der ihm in Bestand gegebenen Wohnung samt Gartenabteil und dara…