JudikaturJustizRS0051102

RS0051102 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2023

Die Errichtung des Betriebsratsfonds bedarf keines besonderen Aktes, die Entstehung erfolgt vielmehr durch die Zuwendung von Leistungen (hier: Anspruch auf Verfügung über Teil der Cagnotte).

Entscheidungen
6