Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit 1.907,71 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 317,95 EUR Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der 1952 geborene Kläger war ab 1973 bei der C***** AG (in der Folge immer: Dienstgeber) als Croupier beschäftigt. Während des Dienstverhältnisses kam es öfters zu Problemen wegen mangelnder Dienstauffassung des Klägers, wie zB Zuspätkommen, mangelnde Dienstleistungsbereitschaf…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen vom Kläger erhobene Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig. Die Revision ist jedoch nicht berechtigt. Gemäß § 27 Abs 2 zweiter und dritter Satz Glücksspielgesetz (GSpG) dürfen den Arbeitnehmern des Konzessionärs weder Anteile vom Ertrag der Unternehmung noch v…