Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit S 8.365,50 (darin enthalten USt von S 1.394,25, keine Barauslagen) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 22.4.1994 ereignete sich in Feldkirch ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines PKW und die Erstbeklagte mit einem anderen bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Das Alleinverschulden an diesem Unfall trifft die Erstbeklagte.…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Parteien ist zulässig, weil es zum Ersatz der Reparaturkosten eines Leasingfahrzeuges keine neuere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gibt, sie ist aber nicht berechtigt. Die beklagten Parteien wenden sich gegen die Ansicht des Berufungsgerichtes, daß bei wirtscha…