Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 8.992,88 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen anteilig zu ersetzen, und zwar: * die erstklagende Partei 6.716,78 EUR * die zweitklagende Partei 48,56 EUR * die drittk…
Text Entscheidungsgründe: Am 24. 4. 2016 fand in Österreich der erste Wahlgang zur Wahl des Bundespräsidenten statt, bei dem kein(e) Wahlwerber(in) die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreichte, sodass für den 22. 5. 2016 ein zweiter Wahlgang anberaumt wurde, an dem der von der erstklagenden Part…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von den Klägerinnen erhobene – von der Beklagten beantwortete – Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Die von den Klägerinnen gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsurteils wegen unterlassener Feststellungen zu den getätigten Werbemaßnahm…