Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil, das im Ausspruch über das Feststellungsbegehren bestätigt wird, wird im Ausspruch über das Leistungsbegehren dahin abgeändert, dass das Ersturteil in diesem Umfang wiederhergestellt wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklag…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger erstand in einem Zwangsversteigerungsverfahren eine Liegenschaft um das Meistbot von ATS 4,130.000. Die Liegenschaft war mehrfach mit Pfandrechten belastet, unter anderem mit einem solchen einer Baugesellschaft für eine vollstreckbare Forderung von ATS 62.475,77 sa…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist zulässig, weil das Berufungsgericht tragende Grundsätze der Entscheidung des verstärkten Senats SZ 70/60 über die Bindungswirkung bei Streitverkündung verkannt hat; es kommt ihr auch teilweise Berechtigung zu. Gemäß Art III Abs 1 des Bundesgesetzes vo…