RS0049753 – OGH Rechtssatz
RS0049753 – OGH Rechtssatz
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Auch polizeiliche Vernehmungsprotokolle von nahen Angehörigen, die sich in der Hauptverhandlung der Zeugenaussage entschlagen haben, können selbst dann, wenn diese Personen seinerzeit über das ihnen nach dem § 94 AVG zustehende Entschlagungsrecht nicht belehrt wurden, sogar gegen den Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung verlesen werden das vollendete Verbrechen des Betruges durch Bewerbung um ein falsches Zeugnis setzt voraus, daß die Aufforderung zur falschen Zeugenaussage dem zu Verleitenden wenigstens zur Kenntnis gekommen ist.