JudikaturJustizRS0049708

RS0049708 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Januar 2016

Ein nach dem Inhalt erkennbarer eindeutiger Bescheidwille einer Erledigung (hier: auch mit Rechtsmittelbelehrung versehen) des Versicherungsträgers ist auch dann ein Bescheid, wenn er entgegen § 58 Abs 1 AVG nicht als solcher bezeichnet ist.

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