RS0049690 – OGH Rechtssatz
RS0049690 – OGH Rechtssatz
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Im Widerspruchsverfahren gegen die Eintragung eines Belastungsrechtes hat entweder der Widerspruchswerber Klage gegen den im Rechtsbesitz befindlichen Beteiligten zu erheben oder aber mangels Nachweises des Rechtsbesitzes der das Belastungsrecht Behauptende gegen den Eigentümer des dienenden Gutes als Kläger aufzutreten.