JudikaturJustizRS0049532

RS0049532 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2006

Zur Bedeutung von Grundbuchsmappe, Grundbesitzbogen und Grundstückkataster. Keine Amtshaftung bei Unterlassung der Richtigstellung der Mappe und des Grundstückkatasters durch die zu ihrer Führung berufenen Behörde.

Entscheidungen
11