Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 3.877,35 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 308,85 Umsatzsteuer und S 480,- Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Erstgericht schied die Ehe der Streitteile mit Urteil vom 2.12.1981, 9 Cg 112/80-25, aus dem Verschulden des Klägers; das Urteil erwuchs in Rechtskraft. Der Kläger (dort Beklagter) war in jenem Verfahren durch den auf Antrag der Beklagten bestellten Prozeßkurator Dr. Horst B…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Berufungsgerichtes ist zwar ohne jede Einschränkung zulässig (§ 502 Abs 5 ZPO), weil auch im Aufhebungsverfahren über eine Nichtigkeitsklage gegen ein Scheidungsurteil die besonderen Vorschriften über das Eheverfahren anzuwenden sind (Fasching, Zivilproz…