JudikaturJustizRS0049299

RS0049299 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 1999

Ist die Hausbank Inhaber der gesamten Geschäftsanteile der dadurch wirtschaftlich abhängig handelnden Akzeptantin, kann sie sich vor Abschluß des Wechseldiskontvertrages gegenüber dem Wechselinhaber nicht auf das bestehende Bankgeheimnis berufen, sondern ist verpflichtet, diesen auf die Überschuldung des abhängigen Unternehmens und darauf hinzuweisen, daß die Insolvenz nur durch die eigene Kreditgewährung verhindert wird.

Entscheidungen
3