Spruch Die Bestimmungen des § 415 ABGB. sind auch auf miteinander verschmolzene Unternehmungen anwendbar. Ein vom Vormundschaftsgericht zu gerichtlichem Protokoll genommener Vergleich wird, sofern er sich auf Geschäfte der im § 232 ABGB. gekennzeichneten Art bezieht, für den Minderjährigen und den Dritten…
Text Die Klägerin ist die Enkelin des am 4. Juli 1941 verstorbenen Tischlermeisters Franz D., dessen Verlassenschaft - zu der auch der Tischlereibetrieb in Wien, VI., S.gasse 42, gehörte - seinen beiden Kindern Josef D. und Franziska St., geb. D., eingeantwortet wurde. Josef D. verstarb am 24. Dezember 1…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Das Berufungsgericht hält den Anspruch der Klägerin auf Grund der Bestimmung des § 415 ABGB. für gerechtfertigt. Da im gegenständlichen Fall von keiner Seite behauptet worden sei, daß eine Zurückversetzung in den vorigen Stand möglich sei und die Klägerin eine solche a…