Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 15.874,65 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.443,15 an Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Ruth Viktoria R*** war Inhaberin der zu 22 HRA 1576 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Handelsgericht protokollierten Einzelfirma "Haus der Dame, Ruth V. R***". Es handelte sich hiebei um ein Spezialunternehmen für die Erzeugung und den Vertrieb von Brautmoden. Z…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Zunächst vertritt die klagende Partei unter Hinweis darauf, daß das Gutachten G***, dessen Unrichtigkeit dem Beklagten hätte bekannt sein müssen, zum Inhalt des Kaufvertrages gemacht worden sei, den Standpunkt, daß sie einem vom Beklagten veranlaßten Kalkulationsir…