JudikaturJustizRS0049170

RS0049170 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1984

Da bei allfälliger Rechtmäßigkeit einer Enterbung des Witwers sich die Pflichtteilsquote seines und der Erblasserin minderjährigen Sohnes erhöht, liegt ein Interessenwiderstreit zwischen dem minderjährigen Sohn und seinem Vater vor, der den Vater von der Verfolgung und Sicherung der Pflichtteilsansprüche seines minderjährigen ehelichen Sohnes ausschließt.