JudikaturJustizRS0049127

RS0049127 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2022

Ein Verzicht auf Rechtsmittel kann namens eines Minderjährigen nur vom ehelichen Vater oder Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, vom Armenvertreter mit Genehmigung des ehelichen Vaters oder Vormundes und des Vormundschaftsgerichtes gültig abgegeben werden.

Entscheidungen
6