Spruch Ein Verzicht auf Rechtsmittel kann namens eines Minderjährigen nur vom ehelichen Vater oder Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, vom Armenvertreter nur mit Genehmigung des ehelichen Vaters oder Vormundes und des Vormundschaftsgerichtes gültig abgegeben werden. Entscheidung vom 19. A…
Text In der von der mj. Theresia D., vertreten durch das Bezirksjugendamt Völkermarkt, gegen Johann D. eingebrachten Klage auf Feststellung der Vaterschaft wurde um Bewilligung des Armenrechtes und Bestellung des Bezirksjugendamtes Mistelbach zum Armenvertreter ersucht. Das Erstgericht gab diesen Anträg…
Rechtliche Beurteilung Begründung: Gemäß § 472 ZPO. ist die Berufung unzulässig, wenn sie von einer Person eingebracht wurde, welche auf die Berufung gültig Verzicht geleistet hat. Wenngleich es, wie das Rekursgericht richtig sagt, einer Bestellung des Bezirksjugendamtes Mistelbach zum Armenvertreter der Minderjährigen …