Spruch Der Kollisionskurator des Kindes im Rechtsstreit auf Aberkennung der ehelichen Geburt, kann von der ehebrecherischen Mutter nicht Zahlung der ihm zugesprochenen Kosten verlangen. Entscheidung vom 23. Jänner 1952, 1 Ob 66/52. I. Instanz: Bezirksgericht Döbling; II. Instanz: Landesgericht für Zivilr…
Text Das Erstgericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 436 S. Sie habe während des Bestandes ihrer Ehe mit Otto Baldus Sch. den mj. Martin Sch. im Ehebruch empfangen. Sie sei nach § 1295 ABGB. verpflichtet, dem Kläger, der Kollisionskurator des Minderjährigen gewesen sei, die Kosten des Prozesses …
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision ist nicht begrundet. Das Berufungsgericht hat zu Unrecht angenommen, der Kläger habe seine Forderung darauf gestützt, daß er gegen die Beklagte einen Honoraranspruch habe. Aus der Klage geht vielmehr mit ausreichender Deutlichkeit hervor, daß der Ehebruch …