Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos behoben. Der Rekurswerber hat die Kosten seiner Rechtsmittel selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit Beschluss vom 6. 2. 2004 bestellte das Erstgericht den Revisionsrekurswerber zum Sachwalter für Katharina P*****, und zwar für die Vertretung in finanziellen Angelegenheiten, vor Ämtern und Behörden, und bezüglich der Wahl ihres Aufenthaltsortes. Am 20. 5. 2005 legte der Sachwalter R…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 271 Abs 1 ABGB hat das Gericht, wenn in einer bestimmten Angelegenheit die Interessen einer minderjährigen oder sonst nicht voll handlungsfähigen Person und jene ihres gesetzlichen Vertreters einander widerstreiten, der Person zur Besorgung dieser Angelegenheiten einen besonderen Kurator zu …