JudikaturJustizRS0049056

RS0049056 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Oktober 1999

Die prozeßrechtliche Stellung als Vertreter kommt dem Jugendwohlfahrtsträger vor Gericht nur dann zu, wenn er die ihm erteilte Vertretungsbefugnis dem Gericht anzeigt.

Entscheidungen
3