Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den zweit- und drittbeklagten Parteien die mit EUR 1.978,88 (darin enthalten EUR 329,81 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist die Mutter und war bzw ist die gesetzliche Vertreterin der Zweit- und Drittbeklagten, deren Vater 1994 verstorben ist. Für ein ihr von der Klägerin 1999 gewährtes Darlehen verpfändete die Erstbeklagte eine Liegenschaft, die zur Hälfte in ihrem, zu je einem V…
Rechtliche Beurteilung Entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 508a Abs 1 ZPO), ist die Revision der Klägerin zwar zulässig, da aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsfortbildung eine grundsätzliche Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs zur von der Revisions…