JudikaturJustizRS0048989

RS0048989 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 1966

Für ein gegen einen früheren Kurator gerichtetes Begehren auf Ersatz des Schadens, den er durch Erschleichung einer ihm nicht gebührenden Belohnung im Pflegschaftsverfahren angerichtet haben soll, ist der Rechtsweg zulässig.