RS0048989 – OGH Rechtssatz
RS0048989 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Für ein gegen einen früheren Kurator gerichtetes Begehren auf Ersatz des Schadens, den er durch Erschleichung einer ihm nicht gebührenden Belohnung im Pflegschaftsverfahren angerichtet haben soll, ist der Rechtsweg zulässig.