RS0048907 – OGH Rechtssatz
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Der Abwesenheitskurator ist zur Kündigung von Darlehen der Abwesenden befugt. Ist der Gläubiger, mit dem Rückzahlung bei seiner Rückkehr vereinbart war, in der Emigration gestorben, so kann ab seinem Todestag Zahlung jederzeit verlangt werden.