Spruch Die Bestimmung, "eine geringfügige Unterschreitung dieses Zeitraumes ist unbeachtlich, wenn ..." gilt auch für die Frist von 16 Jahren im letzten Satz des § 180 ABGB. Entscheidung vom 3. Februar 1967, 2 Ob 37/67. I. Instanz: Bezirksgericht Wels; II. Instanz: Kreisgericht Wels.…
Text Das Erstgericht hat den Antrag des Magistrates der Stadt Wels, des Amtsvormundes der mj. Renate O., geboren am 19. September 1945, den zwischen ihr und Franz O., dem Gatten ihrer Mutter, abgeschlossenen Adoptionsvertrag gemäß § 179a ABGB. zu bewilligen, mit der Begründung abgewiesen, daß die Vorauss…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist zulässig (SZ. XXXIV 42), aber nicht gerechtfertigt. Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung wendet sich gegen die oben dargelegte Ansicht des Rekursgerichtes, indem es auf die Erläuternden Bemerkungen zu § 180 ABGB. hinweist. Darin heißt es u. a: "In die…