Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 1.998,54 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 333,09 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Adoptivsohn der am 1. 10. 2010 verstorbenen Erblasserin, deren Erbe aufgrund ihres Testaments vom 15. 7. 2000 dem Beklagten am 21. 1. 2011 rechtskräftig eingeantwortet wurde. Der 1948 geborene Kläger hatte nach Beendigung der Handelsschule im 17. Lebensjahr ei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers, mit der er die Stattgebung seines Rechnungslegungsbegehrens anstrebt, ist zur Klarstellung des Verhältnisses der erbrechtlichen Wirkungen der Annahme an Kindes statt im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht zulässig, aber nicht berechtigt. Gemäß § 179a Abs 1 ABGB komm…