JudikaturJustizRS0048704

RS0048704 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2021

Maßnahmen nach § 176 ABGB nF oder § 26 JWG sind nur gerechtfertigt, wenn die Eltern die Erziehung vernachlässigen, oder die Erziehungsgewalt missbrauchen, nicht aber schon dann, wenn die Erziehung bei einer dritten Person besser wäre als die an sich ordnungsgemäße Erziehung bei den Eltern.

Entscheidungen
32